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   OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14   

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https://dejure.org/2015,48665
OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,48665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,48665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,48665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 KatFGebWEinfG, § 3 KatFGebWEinfG, § 5 GNotKG, § 34 GNotKG, § 132 GNotKG, § 32 KostO
    Ansatz der Katasterfortschreibungsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansatz der Katasterfortschreibungsgebühr

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Ansatzes der Katasterfortschreibungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Katasterfortschreibungsgebühr

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Ansatzes der Katasterfortschreibungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92

    Personalienangabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
  • BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.05.2015 - 20 W 72/14
    Ausgehend von der beschriebenen Gesetzessystematik erscheint dem Senat die Gesetzesfassung in Ansehung der genannten Verweisung in § 3 Abs. 1 zu einem Teil des dort geregelten Gebührentatbestandes auch vor dem Hintergrund noch ausreichend klar und hinnehmbar, dass Verweisungsnormen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz grundsätzlich hinreichend erkennen lassen müssen, welche Vorschriften im Einzelnen gelten und in welchen Fällen sie eingreifen (vgl. dazu etwa BVerfGE 92, 191, 197 [BVerfG 07.03.1995 - 1 BvR 1564/92] ; BVerfGE 120, 274, 317 ff.; vgl. zu sog. dynamischen Verweisungen auch BVerfGE 47, 285 ff. - zur KostO - BVerfGE 78, 32, 35).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14   

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https://dejure.org/2015,1192
OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,1192)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,1192)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 20 W 72/14 (https://dejure.org/2015,1192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Allerdings wäre - die Wirksamkeit des Widerrufs unterstellt - der Vertrag nach bereicherungsrechtlichen Bestimmungen abzuwickeln, wobei die gegenseitigen Forderungen (der Beklagten stünde in diesem Fall ein Anspruch auf Rückerstattung des Rückkaufswerts aus ungerechtfertigter Bereicherung zu) saldiert werden (vgl. BGHZ 72, 252; Lorenz, JuS 2015, 109 ff.).
  • BGH, 15.02.2000 - XI ZR 273/99

    Berücksichtigung von Nebenforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwerts ist zwar im Ansatz zu berücksichtigen, dass die vom Kläger als Anspruch auf Ersatz tatsächlich gezogener Nutzungen (§ 818 Abs. 1 BGB) aus den der Beklagten überlassenen Versicherungsbeiträgen geltend gemachte Zinsforderung eine den Streitwert nicht erhöhende Nebenforderung im Sinne von § 43 Abs. 1 GKG darstellt (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1015).
  • OLG Celle, 27.02.2014 - 8 U 192/13

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei einem Vertrag über eine

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Entgegen der vom Landgericht Köln und auch vom OLG Celle (NJW-RR 2014, 993) vertretenen Auffassung ist der von der Beklagten ausgekehrte Rückkaufswert in Anwendung des Rechtsgedankens des § 367 Abs. 1 BGB allerdings in erster Linie auf die Zinsforderung anzurechnen.
  • BGH, 10.12.2014 - IV ZR 116/14

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2015 - 20 W 72/14
    Die Anwendung dieser Bestimmung scheitert nicht daran, dass eine Anrechnung von Nutzungen dort nicht vorgesehen ist, denn vorliegend wird der Anspruch aus § 818 Abs. 1 BGB in Form eines Prozentsatzes von den eingezahlten Beiträgen berechnet und ist damit als Zinsforderung zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2014 - IV ZR 116/14 - m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien

    Soweit im Saldo Nutzungen enthalten sind, die als Nebenforderung geltend gemacht werden, bleiben diese gemäß § 4 ZPO beim Streitwert außer Betracht (Senat, Beschluss vom 23.03.2015, 12 W 6/15 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015, 20 W 72/14 - juris Rn. 4 ff.; OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014, 8 U 192/13 - juris Rn. 68).

    Grundsätzlich denkbar ist eine Anrechnung vorrangig auf die zurückzugewährenden Prämien mit der Folge, dass hierauf entfallende Nutzungen zu selbstständigen Forderungen werden und den Streitwert gemäß § 4 Abs. 1 ZPO erhöhen (so Senat, Beschluss vom 23.03.2015, a. a. O.), eine Anrechnung vorrangig auf die Nutzungen mit der Folge, dass sich insoweit die Hauptforderung auf Prämienrückgewähr und damit der Streitwert nicht reduziert (so OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015, a. a. O.), oder eine verhältnismäßige Anrechnung des ausgezahlten Rückkaufswertes auf die Hauptforderung und auf die Nebenforderung (so OLG Celle, Urteil vom 27.02.2014, a. a. O.).

  • OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 3 W 21/16

    Streitwert einer Klage auf Rückzahlung einer Kapitalanlage nebst entgangenen

    Es ist nämlich allgemein anerkannt, dass ein Zinsanspruch nicht dadurch zur Hauptforderung wird, dass er ausgerechnet und im Klageantrag mit der Hauptforderung zu einem Betrag zusammengefasst wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2000 - XI ZR 273/99, juris-Rn. 4; OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2015 - 20 W 72/14, juris-Rn. 2; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.03.2015 - 12 W 6/15, 12 U 188/14, juris-Rn. 6).
  • OLG Köln, 30.01.2015 - 20 U 18/12

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    (zur Streitwertberechnung s. Senatsbeschl. v. 28. Januar 2015 - 20 W 72/14 -).
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